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Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen
24.04.2024
Die Vorschriften zur Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch sind am 17. April 2024 in Kraft getreten. Die höheren Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Die Unternehmen dürfen die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, nutzen. Diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, d. h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden.
Durch die Anhebung werden viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen - was mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden ist.